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Unterschied selbstständig und freiberuflich – Steuer, Recht & Buchhaltung

15. Februar 2026 · 11 Min. Lesezeit

Unterschied zwischen selbstständig und freiberuflich

„Ich bin selbstständig" – „Ich bin Freiberufler" – oft werden diese Begriffe synonym benutzt. Doch steuerlich und rechtlich gibt es erhebliche Unterschiede, die direkte Auswirkungen auf Ihre Gewerbepflicht, Ihre Steuerlast und Ihre Buchhaltung haben.

In diesem Artikel klären wir: Was genau ist der Unterschied? Welche Berufe sind freiberuflich? Und warum ist die Einordnung so wichtig für Ihre Finanzen?

Selbstständig vs. freiberuflich: Die Grundlagen

Der wichtigste Satz vorweg: Jeder Freiberufler ist selbstständig – aber nicht jeder Selbstständige ist Freiberufler.

„Selbstständig" ist der Oberbegriff für alle Personen, die nicht in einem Anstellungsverhältnis arbeiten. Darunter fallen:

  • Freiberufler – üben einen sogenannten Katalogberuf aus (§ 18 EStG)
  • Gewerbetreibende – betreiben ein Gewerbe (§ 15 EStG)
  • Land- und Forstwirte – eigene Steuerklasse (§ 13 EStG)

Die entscheidende Frage ist also nicht ob Sie selbstständig sind, sondern welche Art der Selbstständigkeit vorliegt.

Welche Berufe sind freiberuflich? Die Katalogberufe

Das Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) listet die sogenannten Katalogberufe auf. Hier die wichtigsten:

Heilberufe

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Heilpraktiker, Physiotherapeuten
  • Psychologen, Logopäden

Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung

  • Rechtsanwälte, Notare
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater (nicht automatisch – muss geprüft werden)

Technische und naturwissenschaftliche Berufe

  • Ingenieure, Architekten
  • Chemiker, Physiker
  • Vermessungsingenieure

Kreative und informationsvermittelnde Berufe

  • Journalisten, Übersetzer, Dolmetscher
  • Designer, Fotografen
  • Schriftsteller, Künstler

IT und Bildung

  • Programmierer, Softwareentwickler (unter Bedingungen)
  • Lehrer, Dozenten, Erzieher

💡 Pro-Tipp

Unsicher, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist? Das Finanzamt entscheidet letztlich – nicht Sie selbst. Geben Sie bei Ihrer Anmeldung eine genaue Tätigkeitsbeschreibung an und holen Sie im Zweifel eine verbindliche Auskunft ein. Die Kosten liegen bei ca. 120 €, können aber viel Ärger sparen.

Vergleich: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Hier die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich:

Kriterium Freiberufler Gewerbetreibender
Gewerbeanmeldung Nein Ja (beim Gewerbeamt)
Gewerbesteuer Nein Ja (ab 24.500 € Gewinn)
IHK-Beitrag Nein Ja (Pflichtmitgliedschaft)
Buchführung EÜR (immer) EÜR oder Bilanz
Handelsregister Nein Nur bei Kaufleuten/GmbH
Umsatzsteuer Ja (oder Kleinunternehmer) Ja (oder Kleinunternehmer)
Einkommensteuer Ja Ja

Steuerliche Unterschiede im Detail

Gewerbesteuer

Der größte finanzielle Vorteil für Freiberufler: keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen ab 24.500 € Jahresgewinn Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz der Gemeinde zwischen 7 % und 17 % liegen kann.

In teuren Städten wie München (Hebesatz 490 %) oder Frankfurt (460 %) kann das schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen.

IHK-Pflichtbeitrag

Gewerbetreibende sind automatisch Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Beitrag richtet sich nach dem Gewerbeertrag und liegt typischerweise bei 150 € bis 500 € pro Jahr.

Einkommensteuer

Beide Gruppen zahlen Einkommensteuer. Es gibt hier keinen Unterschied. Die Umsatzsteuer gilt ebenfalls für beide – es sei denn, Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung.

Buchhaltung: Freiberufler vs. Gewerbetreibende

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Freiberufler dürfen immer die einfache EÜR nutzen – unabhängig von Umsatz und Gewinn. Das spart erheblich Zeit und Kosten gegenüber der doppelten Buchführung.

Gewerbetreibende müssen ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn zur doppelten Buchführung und Bilanzierung wechseln.

Buchhaltung in der Praxis

Unabhängig von der Rechtsform brauchen Sie eine saubere Buchhaltung. Mit Lexware Office erledigen Sie:

  • EÜR automatisch aus Ihren Buchungen
  • Belege digitalisieren per App
  • Rechnungen erstellen (auch als E-Rechnung)
  • UStVA direkt an ELSTER senden

💡 Pro-Tipp

Als Freiberufler sollten Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung sauber dokumentieren. Wenn das Finanzamt Zweifel hat und Sie rückwirkend als Gewerbetreibender einstuft, drohen Nachzahlungen von Gewerbesteuer und IHK-Beiträgen für alle offenen Jahre.

Anmeldung: Der Weg in die Selbstständigkeit

Freiberufler anmelden

  1. Finanzamt kontaktieren → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  2. Steuernummer erhalten
  3. Optional: USt-IdNr. beantragen (für EU-Geschäfte)
  4. Ggf. Berufskammer beitreten (z. B. Ärztekammer, Architektenkammer)

Gewerbe anmelden

  1. Gewerbeamt → Gewerbeanmeldung (Kosten: 15–65 €)
  2. Das Gewerbeamt informiert automatisch: Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft
  3. Finanzamt → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  4. IHK → automatische Pflichtmitgliedschaft

Alle relevanten Fristen finden Sie in unserem Steuertermine-Kalender 2026.

Sonderfälle und Grauzonen

Gemischte Tätigkeit

Was passiert, wenn Sie sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind? Zum Beispiel: Ein Webdesigner (freiberuflich) verkauft auch Hosting-Pakete (gewerblich).

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Trennbare Tätigkeiten: Sie können beide getrennt buchführen – freiberufliche Einkünfte bleiben gewerbesteuerfrei
  • Nicht trennbar: Die gesamte Tätigkeit wird als gewerblich eingestuft (Infektionstheorie)

Programmierer und IT-Berater

Softwareentwickler sind ein häufiger Grenzfall. Freiberuflich ist die Tätigkeit nur, wenn sie ingenieurähnlich ist – also konzeptionell, gestaltend und wissenschaftlich fundiert. Reine Programmierdienstleistungen ohne eigenständige Konzeption gelten oft als gewerblich.

Coaches und Berater

Berater sind nur dann freiberuflich, wenn sie vergleichbar qualifiziert sind wie die im Gesetz genannten Berufe. Ein BWL-Studium allein reicht nicht – die Beratung muss auf einem wissenschaftlichen Niveau basieren.

💡 Pro-Tipp

Wenn Sie in einer Grauzone arbeiten, lassen Sie Ihre Tätigkeit vor der Anmeldung steuerlich prüfen. Ein Steuerberater kann einschätzen, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich durchgeht – und wie Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung optimal formulieren.

Fazit: Die richtige Einordnung spart bares Geld

Der Unterschied zwischen selbstständig und freiberuflich ist mehr als ein Formalismus. Er bestimmt:

  • Ob Sie Gewerbesteuer zahlen (oft mehrere Tausend Euro/Jahr)
  • Ob Sie IHK-Pflichtbeiträge leisten müssen
  • Welche Buchführungspflichten Sie haben
  • Wie aufwändig Ihre Steuererklärung wird

Unabhängig von Ihrer Einordnung: Eine professionelle Buchhaltung lohnt sich immer. Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung in Lexware Office – egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender.

Steuerliche Unterschiede auf einen Blick

Aspekt Freiberufler Gewerbetreibender
Gewerbesteuer❌ Keine✅ Ab 24.500 € Gewinn
IHK-Pflicht❌ Keine✅ Pflichtmitglied
GewinnermittlungEÜR (immer)EÜR oder Bilanz
Gewerbeanmeldung❌ Nicht nötig✅ Pflicht
Handelsregister❌ Nicht nötigOptional (Kaufmann)

💡 Pro-Tipp

Die größte finanzielle Auswirkung ist die Gewerbesteuer: Zwar wird sie auf die Einkommensteuer angerechnet, aber in Städten mit hohem Hebesatz (über 400 %) entsteht trotzdem eine Mehrlast. Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob eine Einstufung als Freiberufler möglich ist.

Fazit: Den eigenen Status verstehen

Ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft werden, hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung und Bürokratie. Klären Sie Ihren Status frühzeitig und passen Sie Ihre Buchhaltung entsprechend an.

Sozialversicherung: Weitere wichtige Unterschiede

Neben den steuerlichen Unterschieden gibt es auch bei der Sozialversicherung relevante Differenzen:

  • Rentenversicherung: Einige Freiberufler (Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler) sind pflichtversichert. Gewerbetreibende grundsätzlich nicht (Ausnahme: Handwerker)
  • Künstlersozialkasse (KSK): Nur für freiberufliche Künstler und Publizisten – senkt die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung um ~50 %
  • Berufsgenossenschaft: Gewerbetreibende müssen sich bei einer BG anmelden. Für viele Freiberufler besteht keine Pflicht (außer z. B. für Ärzte, Zahnärzte)

Häufige Mischformen in der Praxis

  • IT-Berater: Beratung = freiberuflich, Software-Verkauf = gewerblich → getrennte Buchführung empfohlen
  • Designer: Kreativ-Arbeit = freiberuflich, Drucksachen-Handel = gewerblich → Abfärbegefahr!
  • Coach: Coaching = freiberuflich (bei pädagogischer Qualifikation), Online-Kurs-Verkauf = gewerblich

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