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20 Steuertipps für Selbstständige – So sparen Sie richtig

15. Februar 2026 · 18 Min. Lesezeit

20 Steuertipps für Selbstständige

Selbstständige haben zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast legal zu senken. Diese 20 Steuertipps zeigen Ihnen, wie Sie als Selbstständiger oder Freiberufler bares Geld sparen.

Betriebsausgaben clever nutzen

1. Häusliches Arbeitszimmer

Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie bis zu 1.260 € pro Jahr als Pauschale absetzen. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, sind sogar die tatsächlichen Kosten absetzbar:

  • Anteilige Miete, Strom, Heizung
  • Versicherungen und Grundsteuer
  • Renovierungskosten

2. Homeoffice-Pauschale

Ohne separates Arbeitszimmer können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage).

3. Computer und Software sofort abschreiben

Seit 2021 können Computer, Software und Peripheriegeräte im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden – unabhängig vom Anschaffungspreis. Das umfasst:

  • Laptops, PCs, Tablets
  • Monitore, Drucker, Scanner
  • Betriebssoftware und Cloud-Abos (z. B. Lexware Office)

4. Internet und Telefon

Bei gemischter Nutzung können Sie pauschal 20 % der Kosten (maximal 20 € pro Monat) als Betriebsausgabe ansetzen – oder den tatsächlichen beruflichen Anteil nachweisen.

5. Webseite und Online-Marketing

Kosten für Ihre Webseite, SEO, Google Ads, Social-Media-Werbung und Domain-Hosting sind zu 100 % Betriebsausgaben.

Fahrtkosten und Fahrzeug

6. Firmenwagen

Ein Firmenwagen lohnt sich steuerlich, wenn die betriebliche Nutzung über 50 % liegt. Die private Nutzung wird über die 1-%-Regel oder ein Fahrtenbuch versteuert.

7. Fahrtkosten ohne Firmenwagen

Ohne Firmenwagen setzen Sie 0,30 € pro Kilometer für betriebliche Fahrten ab. Ab dem 21. Kilometer gilt ein erhöhter Satz von 0,38 €.

8. Leasing-Raten

Leasing-Raten für betrieblich genutzte Fahrzeuge und Geräte sind direkt als Betriebsausgabe absetzbar – ein Vorteil gegenüber dem Kauf, bei dem die AfA über Jahre verteilt wird.

Abschreibungen und Investitionen

9. Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem IAB können Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen. Maximalbetrag: 200.000 €. Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

10. Sonderabschreibung § 7g

Zusätzlich zur normalen AfA können Sie im Jahr der Anschaffung weitere 20 % abschreiben. Voraussetzung: Ihr Gewinn liegt unter 200.000 €.

11. GWG sofort abschreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter (netto bis 800 €) können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden.

12. AfA auf Ehepartner ausweiten

Erwirbt Ihr Ehepartner ein Wirtschaftsgut und überlässt es Ihnen zur betrieblichen Nutzung, können Sie die AfA in Ihrer Gewinnermittlung absetzen.

Bewirtung und Geschenke

13. Bewirtungskosten

Geschäftsessen sind zu 70 % absetzbar. Mehr Details finden Sie in unserem Bewirtungskosten-Guide.

14. Geschenke an Geschäftspartner

Geschenke an Geschäftspartner sind bis 50 € (netto) pro Person und Jahr als Betriebsausgabe absetzbar. Über 50 € ist der gesamte Betrag nicht mehr absetzbar.

💡 Pro-Tipp: 50-€-Grenze beachten

Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Überschreiten Sie den Betrag auch nur um 1 Cent, ist das gesamte Geschenk nicht mehr absetzbar.

Umsatzsteuer-Strategien

15. Kleinunternehmerregelung prüfen

Unter 22.000 € Umsatz im Vorjahr können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und auf die Umsatzsteuer verzichten. Das spart Verwaltungsaufwand, aber Sie können keine Vorsteuer abziehen.

16. Freiwillige Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmer kann es sich lohnen, freiwillig zur Umsatzsteuer zu optieren – besonders wenn Sie hohe Anschaffungskosten haben und die Vorsteuer abziehen wollen.

17. Differenzbesteuerung

Bei Verkauf gebrauchter Gegenstände können Sie die Differenzbesteuerung nutzen: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis berechnet.

Gewinnoptimierung

18. Gewinn ins nächste Jahr verschieben

Am Jahresende können Sie den Gewinn steuern: Rechnungen erst im Januar stellen oder geplante Einkäufe ins laufende Jahr vorziehen.

19. Gewerbesteuer-Freibetrag nutzen

Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €. Durch eine Betriebsaufteilung kann dieser mehrfach genutzt werden.

20. Weiterbildung absetzen

Fortbildungen, Seminare, Fachbücher und Kongressbesuche sind zu 100 % Betriebsausgaben – inklusive Reise- und Übernachtungskosten.

Fazit: Systematisch Steuern sparen

Die meisten Steuertipps setzen eine sauber geführte Buchhaltung voraus. Nur wenn alle Belege da sind und die Buchungen stimmen, können Sie das volle Sparpotenzial nutzen. Mit der richtigen Buchhaltungssoftware geht das weitgehend automatisch.

Investitionsabzugsbetrag: Steuern sparen vor der Anschaffung

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist einer der mächtigsten Steuertricks für Selbstständige: Sie können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits im Vorjahr gewinnmindernd abziehen – also Steuern sparen, bevor Sie investieren.

  • Voraussetzung: Gewinn im Vorjahr unter 200.000 €
  • Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen
  • Kombinierbar mit Sonderabschreibung nach § 7g

Beispiel: Sie planen 2027 einen Laptop für 2.000 € zu kaufen. Bereits in Ihrer EÜR 2026 können Sie 1.000 € (50 %) gewinnmindernd abziehen.

Steuerfreie Sachbezüge und Pauschalen

Viele steuerfreie Vergünstigungen werden von Selbstständigen nicht genutzt:

Pauschale Betrag Voraussetzung
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/JahrÜberwiegend zu Hause gearbeitet
Verpflegungspauschale14 € (8–24 h) / 28 € (24 h+)Geschäftsreise außerhalb
Telefonpauschale20 % der Kosten, max. 20 €/MonatBerufliche Nutzung des Privattelefons
Fahrtkosten0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €)Geschäftliche Fahrten

💡 Pro-Tipp

Die Homeoffice-Pauschale können Sie auch ansetzen, wenn Sie kein separates Arbeitszimmer haben. Seit der Neuregelung genügt es, wenn Sie „überwiegend" von zu Hause aus arbeiten. Das sind 1.260 € Steuerersparnis pro Jahr – einfach so.

Privatfahrzeug geschäftlich nutzen

Nutzen Sie Ihr privates Auto geschäftlich, haben Sie zwei Optionen:

  • Kilometerpauschale: 0,30 €/km für jede geschäftliche Fahrt – einfach, erfordert Fahrtenbuch-Light (Datum, Ziel, km, Anlass)
  • Tatsächliche Kosten: Anteilig nach geschäftlichen km – lohnt sich bei teurerem Fahrzeug und vielen Geschäftsfahrten

Steueroptimierung zum Jahresende

In den letzten Wochen des Jahres können Sie Ihre Steuerlast noch erheblich beeinflussen:

  1. Rechnungen vorziehen: Stellen Sie ausstehende Rechnungen noch im Dezember – die Einnahme zählt erst bei Zahlungseingang (Zufluss-Prinzip bei der EÜR)
  2. Investitionen vorziehen: Planen Sie Anschaffungen für Januar? Kaufen Sie im Dezember und nutzen Sie Sofortabschreibung oder GWG
  3. Vorauszahlungen leisten: Zahlen Sie Versicherungen oder Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr noch im Dezember
  4. IAB stellen: Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen der nächsten 3 Jahre

Fazit: Steuern sparen ist kein Hexenwerk

Die meisten Steuerspar-Möglichkeiten erfordern nur eines: Wissen und Disziplin. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben konsequent, nutzen Sie alle verfügbaren Pauschalen und planen Sie Investitionen steuerlich optimal. Mit Lexware Office behalten Sie alle Ausgaben im Blick und sehen jederzeit, wie sich Ihre Steuerlast entwickelt.

Buchhaltung als Grundlage für Steuersparen

Der wichtigste Steuertipp: Führen Sie eine saubere Buchhaltung. Nur wer seine Zahlen kennt, kann steuerlich optimieren. Das bedeutet konkret:

  • Jeden Beleg sofort erfassen – nicht erst am Jahresende
  • Offene Posten wöchentlich prüfen und zeitnah mahnen
  • Monatlich einen kurzen Finanz-Check machen (Umsatz, Gewinn, Liquidität)
  • Quartalsweise die Quartalszahlen analysieren und Steuervorauszahlungen ggf. anpassen

Professionelle Steuerberatung: Wann lohnt sie sich?

Ab einem Gewinn von ca. 30.000 € pro Jahr lohnt sich in der Regel ein Steuerberater. Die Kosten (als Betriebsausgabe absetzbar!) amortisieren sich durch:

  • Professionelle Steuergestaltung und Optimierung
  • Verlängerte Abgabefristen (bis Februar des übernächsten Jahres)
  • Sicherheit bei Betriebsprüfung und komplexen Sachverhalten
  • Zeitersparnis, die Sie in Ihr Kerngeschäft investieren können

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Wir richten Ihre Buchhaltung so ein, dass Sie alle steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten automatisch nutzen.

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