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Kleingewerbe Steuererklärung – Formulare, Fristen & Anlage EÜR

15. Februar 2026 · 11 Min. Lesezeit

Kleingewerbe Steuererklärung – Formulare und Anlage EÜR

Sie haben ein Kleingewerbe angemeldet und stehen jetzt vor Ihrer ersten Steuererklärung? Keine Panik. Die Steuererklärung für ein Kleingewerbe ist deutlich einfacher als viele denken – vor allem, wenn Sie Ihre Buchhaltung das Jahr über ordentlich geführt haben.

In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, welche Formulare Sie brauchen, welche Fristen gelten und wie Lexware Office Ihnen den Großteil der Arbeit abnimmt.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und nicht als Kaufmann im Sinne des HGB gilt. Typische Merkmale:

  • Keine Eintragung ins Handelsregister
  • Keine Bilanzierungspflicht (sondern EÜR)
  • Oft als Einzelunternehmer oder GbR geführt
  • Typischerweise Umsätze unter 600.000 € oder Gewinn unter 60.000 €

Wichtig: Kleingewerbe ≠ Kleinunternehmer. Ein Kleingewerbe kann sowohl mit als auch ohne Kleinunternehmerregelung betrieben werden. Die Abgrenzung zum Freiberufler ist ebenfalls wichtig.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

1. Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer. Sie wird auf Ihren Gewinn (nicht Umsatz!) erhoben. Der Steuersatz steigt progressiv von 14 % auf 42 % (ab ca. 66.761 €).

Der Grundfreibetrag liegt bei 12.084 € (2026) – bis zu dieser Höhe zahlen Sie keine Einkommensteuer.

2. Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Freibetrag von 24.500 € Jahresgewinn an. Darunter: null Euro Gewerbesteuer. Darüber wird die Gewerbesteuer nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnet.

Bonus: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf Ihre Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) – das sogenannte Gewerbesteuer-Splitting.

3. Umsatzsteuer

Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen Sie Umsatzsteuer berechnen, einziehen und abführen. Regulär 19 %, ermäßigt 7 %.

💡 Pro-Tipp

Viele Kleingewerbetreibende bleiben unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag und nutzen die Kleinunternehmerregelung. In dem Fall zahlen Sie effektiv nur Einkommensteuer – und die auch nur, wenn Ihr Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Steuererklärung für Kleingewerbe: Die Formulare

1. Hauptvordruck (ESt 1 A)

Das Hauptformular der Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie persönliche Daten, Bankverbindung und Sonderausgaben ein.

2. Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

In der Anlage G melden Sie Ihren Gewinn (oder Verlust) aus Ihrem Kleingewerbe. Die Berechnung erfolgt über die Anlage EÜR.

3. Anlage EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Anlage EÜR ist das Herzstück Ihrer Steuererklärung als Kleingewerbetreibender. Hier listen Sie alle Einnahmen und Ausgaben auf. Die Differenz ist Ihr Gewinn.

Wichtige Positionen in der EÜR:

  • Betriebseinnahmen: Alle Einnahmen aus Ihrem Gewerbe
  • Wareneinsatz/Material: Einkauf von Waren zum Weiterverkauf
  • Personalkosten: Falls Sie Mitarbeiter beschäftigen
  • Raumkosten: Büro, Arbeitszimmer, Miete
  • Abschreibungen: AfA auf Anlagegüter (Laptop, Möbel etc.)
  • Fahrtkosten, Reisekosten, Versicherungen

4. Umsatzsteuererklärung

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, geben Sie zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab. Diese fasst alle Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres zusammen.

Kleinunternehmer geben keine Umsatzsteuererklärung ab.

5. Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

Nur nötig, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert – in der Regel erst ab Gewinnen nahe am Freibetrag von 24.500 €.

💡 Pro-Tipp

In Lexware Office werden Ihre Einnahmen und Ausgaben automatisch in eine EÜR-konforme Aufstellung übertragen. Zum Jahresende exportieren Sie die fertige Anlage EÜR direkt für ELSTER oder Ihren Steuerberater.

Fristen für die Steuererklärung

Die aktuellen Abgabefristen für die Steuererklärung 2025:

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
  • Mit Steuerberater: 28. Februar 2027
  • Gewerbesteuererklärung: gleiche Fristen

Die vollständige Übersicht aller Termine finden Sie in unserem Steuertermine-Kalender 2026.

Schritt-für-Schritt: Steuererklärung mit Lexware Office

  1. Buchungen prüfen – Stellen Sie sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres erfasst sind
  2. Belege vollständig – Prüfen Sie, ob alle Belege digitalisiert und zugeordnet sind
  3. Privatanteile buchen – Telefon, Auto, Arbeitszimmer: Nur der betriebliche Anteil ist absetzbar
  4. EÜR exportieren – Lexware Office erstellt die Anlage EÜR automatisch
  5. In ELSTER übertragen – oder an Ihren Steuerberater weitergeben

7 Steuerspartipps für Kleingewerbetreibende

  1. Arbeitszimmer absetzen – anteilige Miete, Nebenkosten, Reinigung
  2. Fahrtenbuch führen – oder die Kilometerpauschale nutzen (0,30 €/km)
  3. Abschreibungen ausnutzen – GWG bis 800 € sofort absetzen, darüber lineare AfA
  4. Investitionsabzugsbetrag – bis zu 50 % geplanter Anschaffungen vorab absetzen
  5. Betriebliche Versicherungen – Haftpflicht, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit
  6. Fortbildungskosten – Seminare, Bücher, Online-Kurse
  7. Bewirtungskosten – 70 % abzugsfähig bei geschäftlichem Anlass

Weitere Steuertipps finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zu den 20 besten Steuertipps für Selbstständige.

💡 Pro-Tipp

Planen Sie eine größere Investition? Dann prüfen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Damit können Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon im Vorjahr steuerlich geltend machen – ganz legal. Das senkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast sofort.

Fazit: Steuererklärung als Kleingewerbe ist machbar

Die Steuererklärung für ein Kleingewerbe ist überschaubar, wenn Sie:

  • Ihre Buchhaltung das Jahr über ordentlich führen
  • Die richtigen Formulare kennen (Anlage G + EÜR + ggf. USt)
  • Die Fristen einhalten (31. Juli ohne Steuerberater)
  • Steuerspartipps wie IAB, AfA und Arbeitszimmer nutzen

Mit Lexware Office wird der Prozess noch einfacher: automatische EÜR, digitale Belege und direkte ELSTER-Anbindung.

Steuererklärung als Kleingewerbetreibender: Checkliste

Als Kleingewerbetreibender müssen Sie folgende Formulare einreichen:

  1. Einkommensteuererklärung mit Anlage G (Gewerbeeinkünfte)
  2. Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
  3. Umsatzsteuererklärung (auch bei Kleinunternehmerregelung – mit Nullmeldung)
  4. Gewerbesteuererklärung (auch wenn unter Freibetrag von 24.500 €)

💡 Pro-Tipp

Auch wenn Ihr Gewinn unter 24.500 € liegt und Sie keine Gewerbesteuer zahlen, müssen Sie trotzdem die Gewerbesteuererklärung abgeben. Das Finanzamt setzt die Steuer dann auf 0 € fest. Vergessen Sie diese Pflicht nicht – es droht sonst ein Verspätungszuschlag.

Gewerbesteuer berechnen: Beispiel

Die Gewerbesteuer wird nach folgendem Schema berechnet:

  1. Gewinn aus Gewerbebetrieb: z. B. 40.000 €
  2. Minus Freibetrag: 40.000 – 24.500 = 15.500 €
  3. Steuermessbetrag: 15.500 × 3,5 % = 542,50 €
  4. Gewerbesteuer: 542,50 × Hebesatz (z. B. 400 %) = 2.170 €
  5. Anrechnung auf ESt: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0) – effektive Belastung ist daher oft 0 €

Häufige Fehler bei der Kleingewerbe-Steuererklärung

  • Gewerbesteuererklärung vergessen: Pflicht, auch wenn keine Steuer anfällt
  • Gewerbesteuer-Anrechnung nicht genutzt: Lässt sich direkt auf die Einkommensteuer anrechnen
  • Belege nicht vollständig: Alle Betriebsausgaben ordentlich dokumentieren
  • Fristen verpasst: Abgabe bis 31.07. ohne Steuerberater

Fazit: Steuererklärung als Routine

Die Steuererklärung für Kleingewerbetreibende klingt komplizierter als sie ist. Mit Lexware Office fließen alle Buchungen automatisch in die EÜR, und per ELSTER-Export reichen Sie alle Erklärungen digital ein. Planen Sie die Vorbereitung in Ihre Quartalsplanung ein.

Steuererklärung für Kleingewerbetreibende: Zeitplan

Wann Was
Januar–FebruarLetzte Belege zuordnen, offene Posten bereinigen, Bankabgleich abschließen
März–AprilEÜR erstellen/prüfen, Abschreibungen kontrollieren
Mai–JuniSteuererklärungen vorbereiten, ELSTER-Export starten
Bis 31.07.Abgabe aller Erklärungen (ohne StB)

Steuerspar-Optionen speziell für Kleingewerbe

  • Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € – viele Kleingewerbetreibende zahlen gar keine Gewerbesteuer
  • Gewerbesteuer-Anrechnung: Selbst bei Gewerbesteuer wird diese bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet
  • Investitionsabzugsbetrag: 50 % geplanter Investitionen vorab abziehen
  • Kleinunternehmerregelung: Kombinierbar mit Kleingewerbe für maximale Vereinfachung

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